Vorlesung: Berg- und Umweltrecht I (Bergrecht) - Details

Vorlesung: Berg- und Umweltrecht I (Bergrecht) - Details

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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Vorlesung: Berg- und Umweltrecht I (Bergrecht)
Veranstaltungsnummer W 6501
Semester WS 2021/22
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 75
Heimat-Einrichtung Institut für deutsches und internationales Berg- und Energierecht
Veranstaltungstyp Vorlesung in der Kategorie Lehre
Erster Termin Mittwoch, 27.10.2021 10:00 - 11:30, Ort: (B4-017 Kl.Bergmännischer Hörsaal)
Teilnehmende Teilnehmer der oben genannten Studiengänge, außerdem stud. generale.
Leistungsnachweis Die Vorlesung schließt mit einer Klausur ab (Dauer 60 Min.) Die Modulklausur Berg- und Umweltrecht I und II dauert 120 Min. Bitte sehen Sie in Ihren Ausführungsbestimmungen nach, welche Klausur Sie schreiben müssen. Der Klausurtermin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Anmeldung im Prüfungsamt ist erforderlich. Die Einteilungder Hörsääle der Klausurenwerden auf der Homepage des Instituts veröffentlicht (Klausurtermine).

Die Klausurergebnisse werden im Studienportal der TU Clausthal bekannt gegeben, die Termine der Klausureinsicht werden auf der Home-Page des Instituts für Berg- und Energierecht veröffentlicht. Die Remonstrationsfrist beträgt 14 Tage nach Klausureinsicht. Spätere Remonstrationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Auf mehrfache Nachfrage weise ich darauf hin, dass der angegebene Gesetzestext zu der Klausur mitgebracht werden soll. Markierungen mit Textmarker und Klebezettel sind zulässig, inhaltliche Anmerkungendagegen sind nicht zulässig.
Bemerkung Die Klausur Bergrecht findet am 11.04.2022 (Dauer 60 Min.) statt.

Die Klausur Umweltrecht findet am 11.04.2022 (Dauer 60 Min.) statt.

Die Klausur Modul Berg- und Umweltrecht findet am 11.04.2022 (Dauer 120 Min.) statt.

 
Literatur Zur Vorlesung mitzubringen ist ein Gesetzestext zum Bundesberggesetz und zur UVP-V Bergbau. Empfohlen wird entweder eine Textausgabe (z.B. Textsammlung Bergrecht, 2. Aufl. 2017, VGE-Verlag). Alternativ können die Texte der Gesetze auch aus dem Internet ausgedruckt werden (www.gesetze-im-internet.de).


Zur Vor- und Nachbereitung der Vorlesung wird empfohlen:

* Kremer/Neuhaus gen. Wever, Bergrecht, 2001
Medienformen Folien
SWS 2

Räume und Zeiten

(B4-017 Kl.Bergmännischer Hörsaal)
Mittwoch: 10:00 - 11:30, wöchentlich (14x)
(A1-144 Werner-Grübmeyer-Hörsaal)
Montag, 11.04.2022 07:00 - 11:30
(B1-KS Aula - Kuppelsaal)
Montag, 11.04.2022 07:00 - 11:30
(A1-207 Audimax: Auditorium Maximum)
Montag, 11.04.2022 07:00 - 11:30

Kommentar/Beschreibung

Die Vorlesung behandelt die wesentlichen Regelungen des geltenden Bergrechts nach dem Bundesberggesetz (BBergG) . Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Zuordnung der Verfügungsbefugnis über die Bodenschätze, den rechtlichen Voraussetzungen für ihren Abbau (Bergbauberechtigung, Betriebsplanzulassung), der Bergaufsicht sowie dem Recht des Ersatzes für Bergschäden.