Vorlesung: Einführung in das Recht I (Grundzüge des Bürgerlichen Rechts) - Details

Vorlesung: Einführung in das Recht I (Grundzüge des Bürgerlichen Rechts) - Details

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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Vorlesung: Einführung in das Recht I (Grundzüge des Bürgerlichen Rechts)
Veranstaltungsnummer W 6503
Semester WS 2017/18
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 282
Heimat-Einrichtung Institut für deutsches und internationales Berg- und Energierecht
Veranstaltungstyp Vorlesung in der Kategorie Lehre
Erster Termin Mittwoch, 25.10.2017 17:15 - 18:45, Ort: (A1-207 Audimax: Auditorium Maximum)
Teilnehmende Teilnehmer der oben genannten Studiengänge, außerdem stud. generale
Leistungsnachweis Die Vorlesung schließt mit einer Klausur ab (Dauer 60 Min.). Die Modulklausur (Recht I und Recht II) dauert 120 Min. Bitte sehen Sie in Ihren Ausführungsbestimmungen nach, welche Klausur (Einzel oder Modul) Sie schreiben müssen. Der Klausurtermin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Anmeldung im Prüfungsamt ist erforderlich. Die Klausurergebnisse werden im Studienportal der TU Clausthal bekannt gegeben, die Termine der Klausureinsicht werden auf der Home-Page des Instituts für Berg- und Energierecht veröffentlicht. Die Remonstrationsfrist beträgt 14 Tage nach Klausureinsicht. Spätere Remonstrationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Auf mehrfache Nachfrage weise ich darauf hin, dass der angegebene Gesetzestext zu der Klausur mitgebracht werden soll. Markierungen mit Textmarker und Klebezettel sind zulässig, inhaltliche Anmerkungen dagegen sind nicht zulässig.
Bemerkung Ergänzend zur Vorlesung findet eine Übung zur Einführung in das Recht I statt, diese kann auch freiwillig besucht werden.

Die Vorlesung "Einführung in das Recht I" wird geteilt. Vorgesehen ist die Teilnahme von Studierenden mit den Anfangsbuchstaben des Familiennamens A - M an der Veranstaltung von Prof. Weyer (mittwochs, 17.30-19.00 Uhr) und von Studierenden mit den Anfangsbuchstaben N - Z an der Veranstaltung von Ass. Homann (donnerstags 18.30-20.00 Uhr).

Die Einzelklausuren Recht I, Recht II finden am 26.03.2018 und die Modulprüfung Recht I und II findet am 04.04.18 statt.

Die Hörsaalaufteilung/Uhrzeiten finden Sie ca. 14 Tage vor der Klausur unter: http://www.iber.tu-clausthal.de/studium/
Literatur Zur Vorlesung mitzubringen ist ein Gesetzestext. Empfohlen wird die Textausgabe:

* Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Textausgabe; dtv

 

Zur Vor- und Nachbereitung wird empfohlen:

* Deckenbrock/Höpfner, Bürgerliches Vermögensrecht, 3. Aufl. 2017

* Haase/Keller, Grundlagen und Grundformen des Rechts, 11. Aufl. 2003
Medienformen Folien
SWS 2

Räume und Zeiten

(A1-207 Audimax: Auditorium Maximum)
Mittwoch: 17:15 - 18:45, wöchentlich (14x)
Donnerstag: 18:30 - 20:00, wöchentlich (12x)
Montag, 26.03.2018 17:00 - 18:30
Montag, 26.03.2018 18:30 - 20:00
Mittwoch, 04.04.2018 12:00 - 14:00
Mittwoch, 04.04.2018 14:00 - 14:30
(B4-021 Gr.Bergmännischer Hörsaal)
Donnerstag, 21.12.2017 15:00 - 16:30
(A1-144 Werner-Grübmeyer-Hörsaal)
Mittwoch, 04.04.2018 12:00 - 14:00
Mittwoch, 04.04.2018 14:00 - 14:30
(C4-106 Gr.Horst-Luther-Hörsaal)
Mittwoch, 04.04.2018 12:00 - 14:00
Mittwoch, 04.04.2018 14:00 - 14:30
(C2-115 Gr.Physik Hörsaal)
Mittwoch, 04.04.2018 12:00 - 14:00

Kommentar/Beschreibung

Grundstrukturen der Rechtsordnung und Grundbegriffe des Bürgerlichen Rechts. Grundbegriffe des Allgemeinen Teils des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) wie Personen, Gegenstände, Rechtsgeschäfte, insbes. Verträge. Ausgewählte Bereiche des Schuldrechts, insbes. vertragliche Schuldverhältnisse, Vertragsfreiheit, Verbraucherverträge, Parteien des Schuldverhältnisses, Erlöschen von Schuldverhältnissen, Leistungsstörungen. Überblick über das Recht der Unerlaubten Handlungen und das Sachenrecht.